Stärkerer Jugendschutz im Netz: Medienanstalten begrüßen neue EU-Leitlinien

Jul 15, 2025 IDOPRESS
EU-Vorgaben nach Art. 28 Absatz 1 des DSA stärken Schutz Minderjähriger online – sinnvolle Ergänzung zum nationalen Gefüge. Der Jugendschutz ist seit jeher eine der zentralen Aufgaben der Medienanstalten. Deshalb begrüßen die Medienanstalten die heute von der EU-Kommission vorgestellten Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 28 Absatz 1 des Digital Services Act (DSA) mit Blick auf den Schutz ...

EU-Vorgaben nach Art. 28 Absatz 1 des DSA stärken Schutz Minderjähriger online – sinnvolle Ergänzung zum nationalen Gefüge.

Der Jugendschutz ist seit jeher eine der zentralen Aufgaben der Medienanstalten. Deshalb begrüßen die Medienanstalten die heute von der EU-Kommission vorgestellten Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 28 Absatz 1 des Digital Services Act (DSA) mit Blick auf den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum. Die Leitlinien der Kommission definieren Rahmenbedingungen und Erwartungen an Online-Plattformen im Hinblick auf das Design ihrer Dienste,um Kinder und Jugendliche möglichst effektiv zu schützen,und ergänzen damit die mitgliedsstaatlichen Regelungen.

Art. 28: Regeln für ein sicheres Netz für junge Nutzerinnen und Nutzer

„Die nun veröffentlichten Leitlinien sind ein Beleg dafür,dass sich die Vorgaben für die Einhaltung von Jugendschutzstandards im Internet weiter verdichten. Neben dem Vorgehen,das die Medienanstalten seit Jahren gegen jugendgefährdende Online-Angebote betreiben,gibt nun auch die EU-Kommission eine Benchmark für sichere Plattformsysteme zum Schutz der Jugend heraus. Es wird für Plattformen so immer schwieriger werden,sich wie bisher stumpf und unter Missachtung von Gesetzen,behördlichen Anordnungen und gerichtlichen Entscheidungen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entziehen“,sagt Dr. Tobias Schmid,Europabeauftragter sowie Beauftragter für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) der Medienanstalten.


Artikel 28 DSA verpflichtet Plattformen,die für Minderjährige zugänglich sind,geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen,um ein hohes Maß an Privatsphäre,Sicherheit und Schutz für junge Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen. Die Medienanstalten begrüßen die umfangreichen und gezielten Empfehlungen für verschiedene Schutzszenarien in den Leitlinien. Besonders hervorzuheben ist das klare Bekenntnis zur Altersverifikation als wirksames Mittel,um besonders gefährdende Inhalte nur Erwachsenen zugänglich zu machen.

Ergänzung zum nationalen Schutzsystem – kein Ersatz

Erst vor wenigen Wochen hatte die Kommission mit der Einleitung von Verfahren gegen vier große Porno-Plattformen bewiesen,dass der DSA ein wirksames Instrument für den Jugendschutz sein kann – vorausgesetzt,er wird konsequent angewendet (siehe DLM-Pressemitteilung vom 28. Mai 2025).

DLM-Presssemitteilung vom 28.05.2025

Dr. Eva Flecken,Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM),betont: „Das System funktioniert dann,wenn alle Ebenen handlungsfähig und koordiniert agieren. Die neuen Leitlinien setzen nun klare Maßstäbe und Empfehlungen – für die Plattformen,aber auch für die EU-Kommission. Das unterstreicht die Bedeutung des gemeinsamen Weges und bestärkt die Medienanstalten darin,die europäischen und nationalen Vorgaben weiterhin entschlossen umzusetzen. Wichtig ist,dass europäische Vorgaben unser nationales Schutzsystem ergänzen – nicht ersetzen.“


PM die medienanstalten  Gemeinsame Geschäftsstelle