Die Stadt Göppingen möchte gerne über den aktuellen Sachstand zum Bauvorhaben in der Kopernikusstraße informieren: In der Kopernikusstraße ist auf zwei Grundstücken mit einer Größe von etwa 1.200 Quadratmetern ein Wohnungsbauprojekt geplant. Die derzeit zwei geplanten Wohnhäuser mit jeweils sechs Wohneinheiten sollen auf einer gemeinsamen Tiefgarage stehen.
Der Bauherr hat im Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 5. März 2026 in einer nicht-öffentlichen Sitzung das Projekt mit Präsentation und angepasstem Entwurf vorgestellt. Anschließend erfolgten zustimmende Stellungnahmen der Mitglieder des Gemeinderats,da sich auch aus Sicht der Verwaltung die Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen.
Es handelt sich hierbei nicht im klassischen Sinne um eine Baulücke,da der einschlägige Bebauungsplan kein Baufenster für die beiden Grundstücke darstellt. Dennoch ist eine Bebauung im Sinne der Innenentwicklung sinnvoll: Die Nutzung von erschlossenen Flächen im Stadtgebiet für den Ausbau,die Aufstockung,den Neubau von Wohnflächen ist der wichtigste Baustein der Innenentwicklung (vor der Außenentwicklung),um der angespannten Wohnraumsituation gerecht zu werden.
Nachdem nun das neue Baugesetzbuch in Kraft getreten ist,können die Gebäude über den Bauturbo genehmigt werden. Eine bürokratisch aufwendige Bebauungsplanänderung,wie sie noch vor einem Jahr vorgeschlagen wurde,ist nicht mehr erforderlich. Dadurch geht ein deutliches Signal in Richtung Wohnungswirtschaft,dass man in Göppingen in den Wohnungsbau investieren kann.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll aber nicht zu kurz kommen: Der Projektsteuerer,eine in Göppingen ansässige Immobilienabteilung eines lokal verankerten Kreditinstituts,will mit seinem Angebot an Wohnungen in erster Linie die Bevölkerung aus dem Wohnquartier im Bergfeld ansprechen,die sich in einem Haus lebend verkleinern will oder derzeit in Miete wohnt. Der Projektsteuerer hat vorgesehen,im Verlauf des Sommers das Projekt der Öffentlichkeit vorzustellen,um anschließend den Bauantrag einzureichen. Geplant ist eine Bauherrengemeinschaft zu gründen,die dann das Projekt gemeinsam unter Begleitung des Projektsteuerers realisiert.
Derzeit ist vorgesehen,die dann eingereichten Unterlagen im Rahmen einer städtischen Veranstaltung ein zweites Mal der Öffentlichkeit vorzustellen,um dann nach § 36 Baugesetzbuch die Zustimmung der Gemeinde durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung einzuholen. Auch die Stadtverwaltung hat ein hohes Interesse daran,die interessierte Öffentlichkeit über das Projekt umfassend zu informieren.
PM Stadtverwaltung Göppingen