

Bild vergrößern
Schlüssel an Haken (Symbolbild)
Foto: Kira Hofmann / dpa
Das Bundeskabinett hat strengere Regeln für Vermieterinnen und Vermieter beschlossen. Der Gesetzentwurf,der noch den Bundestag passieren muss,zielt unter anderem darauf ab,weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten,bei umfassender Modernisierung,für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietungen.
Wer eine Wohnung möbliert vermietet,soll laut dem Gesetzentwurf künftig nicht nur verpflichtet werden,anzugeben,wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird eine klare Obergrenze eingezogen – und das Alter der Möbel muss auch berücksichtigt werden. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. Die Regelung soll es für Mieterinnen und Mieter leichter machen,herauszufinden,ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.
Auch Indexmietverträge sollen neu geregelt werden. Die Steigerung der Nettokaltmiete orientiert sich dabei an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes in einem Jahr drei Prozent,dann soll der Teil der Steigerung,die darüber liegt,bei der Berechnung der Mieterhöhung nur zur Hälfte berücksichtigt werden dürfen. Allerdings soll diese Einschränkung nur in Gebieten mit Mietpreisbremse gelten. Die Regelung soll Mieterinnen und Mieter in Zeiten starker Preissprünge vor finanzieller Überforderung schützen.
Außerdem sollen die sogenannten Schonfristzahlungen ausgeweitet werden. Demnach sollen Mieter,die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind,die ordentliche Kündigung abwenden können,indem sie die Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen. Diese Möglichkeit soll es einmalig geben. Wer häufiger die Miete schuldig bleibt,könnte sich also nicht darauf berufen.
data-area="text" data-pos="8">
Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet die geplante Reform zwar insgesamt positiv,sieht die Beschränkung auf einen einmaligen Anwendungsfall jedoch kritisch. Wer in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mehrfach in Schwierigkeiten gerate,dürfe nicht dauerhaft den Schutz vor Kündigung verlieren.
Was von den neuen Detailregeln der Bundesregierung wirklich hilft – und was Wohnen am Ende sogar verteuern könnte,lesen Sie hier.
hba/dpa