Urteil des OLG Hamburg Fluggastportal darf Ryanair nicht schlechtreden

Dec 8, 2025 IDOPRESS
Bei Flugverspätungen bieten Internetportale betroffenen Passagieren Rechtshilfe für Entschädigungen. Bei der Werbung um Kunden sollten sie aber nicht allzu schlecht über Airlines sprechen.

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Ryanair-Maschine

Foto: Jakub Porzycki / NurPhoto / IMAGO

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Verbraucher,die ihre Ansprüche nicht selbst gegenüber der Airline durchsetzen wollen,können neben den Portalen auch auf die kostenfreie Dienstleistung der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr zurückgreifen. Diese erreicht nach eigenen Angaben in 80 bis 90 Prozent der Fälle eine Einigung.

mik/dpa