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Schockraum in einer Notaufnahme in Chemnitz
Foto: Hendrik Schmidt / dpa / picture alliance
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen,der die medizinische Notfallversorgung in Deutschland neu aufstellen soll. Betroffen sind Notaufnahmen,die Bereitschaftsdienste der Arztpraxen und die Rettungsdienste. Die Pläne stammen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Nun soll der Entwurf dem Bundestag vorgelegt werden.
Notaufnahmen gelten als überlastet,teilweise gibt es lange Wartezeiten. Deshalb ist vorgesehen,sogenannte »Integrierte Notfallzentren« aufzubauen,die Patienten mit weniger schlimmen Beschwerden in nahe gelegene Notfallpraxen weiterleiten können. Diese Empfangsstationen für Menschen mit Beschwerden sollen 24 Stunden geöffnet sein.
Zum anderen soll der Rettungsdienst und die Notrufnummer 112 entlastet werden. Auch hier sollen Patientinnen,die sich nicht in einer medizinischen Notfallsituation befinden,zunächst die Servicenummer 116117 anrufen,um zu einer Ersteinschätzung ihrer Beschwerden zu kommen. Sollte dennoch ein Notfall vorliegen,ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der 116117 und den Rettungsleitstellen vorgesehen.
Um die Menschen dazu zu bewegen,in weniger dringenden Fällen 116117 statt 112 anzurufen,sind Anreize geplant. Patientinnen mit entsprechendem Nachweis könnten dann am Empfang in der Klinik bei gleichgewichtigen Beschwerden bevorzugt behandelt werden.
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Laut Statistischem Bundesamt steigt die Anzahl der ambulanten Notfälle in Kliniken seit Jahren an. 2024 waren es 13 Millionen,ein Plus von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gesundheitsministerin Warken bezeichnete die Reform als »überfällig«. Der Gesetzentwurf knüpft an die Gesetzespläne der Vorgängerregierung an,die wegen des Bruchs der Ampelkoalition aber nicht mehr umgesetzt wurden. 2027 könnte das Gesetz in Kraft treten.
tmo/KNA/dpa