Labortests im Auftrag der DUH: Problematische Chemikalien in 15 von 18 Shein-Produkten – knapp 40 Prozent verstoßen gegen EU-Chemikalienrecht
Alarmierender Befund bei Jacke für Jugendliche: Mehr als 12.000-fache Grenzwertüberschreitung von persistenter PFAS-Ewigkeitschemikalie
DUH leitet rechtliche Schritte ein und fordert Umweltminister Schneider auf,Fast Fashion-Modelle im neuen Textilgesetz wirtschaftlich unattraktiv zu machen
15 von 18 Produkte des Ultra-Fast-Fashion-Konzerns Shein enthalten Schadstoffe oder auffällige chemische Produktionsrückstände – knapp 40 Prozent der untersuchten Artikel verstoßen gegen geltende EU-Chemikalienvorschriften und dürften demnach gar nicht verkauft werden. Das zeigen aktuelle Labortests im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). In einem Damenstiefel wurde beispielsweise die zulässige Höchstmenge des fortpflanzungsschädigenden Weichmachers Diethylhexylphthalat (DEHP) um das 179-fache überschritten.
Bei den auf besonders problematische PFAS-Ewigkeitschemikalien untersuchten Produkten überschritten sogar 75 Prozent die EU-Grenzwerte. In einer speziell für Jugendliche beworbenen Kapuzenjacke wies das akkreditierte Labor einen PFAS-Stoff in einer Menge nach,die mehr als 12.000-fach über dem erlaubten Grenzwert liegt. In den Textilien auch gerade für Kinder und Jugendliche finden sich neben PFAS-Chemikalien auch organschädigende und krebserregende Schwermetalle wie Blei,Chrom und Nickel,weitere fortpflanzungsschädigende Weichmacher sowie das lebertoxische Lösungsmittel Dimethylformamid (DMF).
Die DUH fordert Shein nun per Unterlassungsantrag auf,die umwelt- und gesundheitsschädlichen Produkte von ihrer Online-Plattform zu nehmen. Außerdem müsse Bundesumweltminister Schneider Ultra-Fast-Fashion-Modellen mit dem neuen Textilgesetz konsequent entgegentreten.
Barbara Metz,Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Kleidung von Shein ist ein giftiger Chemiecocktail mit Ansage. Der Ultra-Fast-Fashion-Konzern macht Profite mit immer mehr Billigmode in immer kürzeren Abständen auf Kosten von Umwelt,Gesundheit und Ressourcen. Doch das eigentliche Problem steckt nicht im Stoff – sondern im System. Wenn Bundesumweltminister Carsten Schneider wie am vergangenen Donnerstag beim EU-Umweltrat in Brüssel zu Recht fordert,dass billige Wegwerfkleidung keinen Wettbewerbsvorteil mehr haben darf,dann muss er das jetzt auch zu Hause umsetzen. Denn mit dem geplanten Textilgesetz hat er alle Möglichkeiten für eine strikte Anti-Fast-Fashion-Regelung in der Hand. Hierzu muss er konsequent die Herstellerbeiträge an verbindliche Umweltkriterien knüpfen. Wenn Unternehmen giftige,kurzlebige und schwer recycelbare Fast-Fashion-Produkte auf den Markt bringen,dann sollten diese drastisch höhere Beiträge zahlen müssen als Hersteller langlebiger,schadstoffarmer und kreislauffähiger Textilien.“
Die EU-Kommission hat bereits im Februar 2026 ein Verfahren gegen Shein nach dem Digital Services Act eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen unter anderem der Umgang mit illegalen Produkten und die Frage,ob die Plattform ausreichend Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ergreift. Die DUH kündigt an,die Ergebnisse der aktuellen Laboruntersuchung hier einzubringen und so den Druck auf den Ultra-Fast-Fashion-Konzern zu erhöhen.
Viola Wohlgemuth,Senior Expertin für Textilien und Kreislaufwirtschaft der DUH: „Giftige Chemikalien sind kein Betriebsunfall. Sie sind der Preis eines Geschäftsmodells,das auf maximale Geschwindigkeit setzt. Wofür haben wir Chemikalien-Grenzwerte,wenn sie nicht eingehalten werden? Die Europäische Union und die Bundesregierung müssen jetzt konsequent dafür sorgen,dass Plattformen,die wiederholt gegen europäische Produkt- und Chemikalienvorschriften verstoßen,wirksam sanktioniert und bei wiederholten Verstößen vom Markt ausgeschlossen werden.“