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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will einem »Bild«-Bericht zufolge Vereine stärker zur Kasse bitten (Archivbild)
Foto: Michael Kappeler / dpa
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die steuerlichen Freibeträge für bestimmte Vereine und andere Organisationen senken. Das geht aus einem Referentenentwurf seines Ministeriums hervor,über den die »Bild«-Zeitung berichtet. Demnach soll der Freibetrag für steuerpflichtige Körperschaften,Personenvereinigungen und Vermögensmassen von 5000 Euro auf 1000 Euro sinken. Ab 2027 soll die Regelung als Freigrenze gelten.
Der Unterschied ist steuerlich relevant. Ein Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe. Bei einer Freigrenze entfällt die Vergünstigung dagegen grundsätzlich,sobald die Grenze überschritten wird. Welche konkreten Folgen das für einzelne Organisationen hätte,hinge daher auch von der endgültigen gesetzlichen Formulierung und der jeweiligen steuerlichen Situation ab.
Darüber hinaus sollen nach dem Bericht weitere steuerliche Vergünstigungen entfallen. Genannt wird ein Freibetrag von 45.000 Euro für Gewinne,die bei der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs entstehen. Auch der Freibetrag für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften soll demnach gestrichen werden.
Diese beiden Änderungen könnten zusammen rund 300 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen. Die Summe käme zu den erwarteten 45 Millionen Euro aus der Neuregelung für steuerpflichtige Körperschaften,Personenvereinigungen und Vermögensmassen hinzu.
Bei einem Referentenentwurf handelt es sich um einen frühen Entwurf aus einem Ministerium. Er wird zunächst zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt und kann im weiteren Verfahren noch verändert werden. Anschließend müsste die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschließen,den Bundestag und Bundesrat beraten.
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flg/Reuters