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64 Milliarden Euro seit 2015 DGB beklagt Milliardenschäden durch Mindestlohnbetrug

Aug 10, 2026 IDOPRESS

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Zollbeamter bei der Kontrolle eines Betriebes

Foto: Axel Heimken / dpa

Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte,Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet. Die DGB-Berechnungen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lässt Zweifel an der Berechnungsgrundlage anklingen,betont aber auch: »Verstöße sind nicht akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden.«

Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde ist eine allgemeine Untergrenze,die nur in Ausnahmen unterschritten werden darf,zum Beispiel bei Praktikanten. Laut DGB arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn,vor allem in Gaststätten,Handel oder Landwirtschaft. Doch kommen in der Praxis nicht alle auf den vollen Stundensatz,etwa weil Arbeitszeiten nicht voll bezahlt werden.

Zwei Millionen Menschen pro Jahr betroffen

Nach Berechnungen des DGB betrifft das seit Einführung des Mindestlohns durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr. Die Gewerkschafter beziehen sich auf Daten aus dem sogenannten Sozioökonomischen Panel – einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Experten ab,bei wie vielen Menschen der jeweils gültige Mindestlohn jährlich unterschritten wurde. Im Schnitt fehlten den Berechnungen zufolge 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde.

Auf dieser Grundlage kommt die DGB-Rechnung für den Zeitraum von zehn Jahren von 2015 bis 2024 auf die Gesamtsumme von rund 64 Milliarden Euro. Rund 35 Milliarden Euro hätten demnach den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eigentlich zusätzlich zugestanden. 22 Milliarden Euro entgingen dieser Rechnung zufolge den Sozialkassen,7 Milliarden Euro Einkommensteuer dem Fiskus.

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Worauf die Kontrolleure laut Zolldirektion stoßen: fehlende oder unrichtige Angaben zu Arbeitszeiten; Arbeitskräfte,die fälschlich als Praktikanten bezeichnet werden; Bereitschafts- oder Rüstzeiten und Leerfahrten,die nicht bezahlt werden; und sogar einvernehmliche Absprachen mit Arbeitgebern zu Bezahlung unterhalb des Mindestlohns,auf die Arbeitnehmer aus Angst um den Job eingehen.

Mögliche Lösungswege im Kampf gegen Lohndumping beschreiben Arbeitgeber und Gewerkschaften unterschiedlich. »Der beste Weg,die Nichteinhaltung des Mindestlohns einzudämmen,ist eine Mindestlohnpolitik mit Augenmaß und wirtschaftlicher Vernunft.« Wer den Mindestlohn von der wirtschaftlichen Realität entkoppelt,gefährde letztlich Beschäftigung. Der DGB hält dagegen gute Tarifverträge für die wichtigste Basis für dauerhaft gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen. »Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Lohndumping – aber er ist nicht das Maß aller Dinge.«

mik/dpa-AFX