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Hinweisschild am Kölner Hauptbahnhof: Konsum von Alkohol untersagt
Foto: Oliver Berg / dpa
Ab dem 1. September gilt auch in den Hauptbahnhöfen in Berlin,Kiel und Braunschweig sowie in der Station Berlin-Gesundbrunnen das Alkoholverbot. Ende Juli hatte die Deutsche Bahn ein solches Verbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt,am Dienstag setzt sie es damit an vier weiteren Stationen um. Der bundeseigene Konzern erhofft sich dadurch unter anderem mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte,auch die Sauberkeit in den Bahnhöfen soll sich verbessern.
Wird Alkohol wirklich vollständig aus den Bahnhöfen verbannt?
Nein. Untersagt wird lediglich,alkoholhaltige Getränke im Bahnhofsbereich zu trinken. In den gastronomischen Betrieben im Bahnhof darf allerdings weiterhin Alkohol verkauft und getrunken werden. Und grundsätzlich ist es auch erlaubt,Alkohol mit sich zu führen. Allein der Konsum ist verboten.
An wie vielen Bahnhöfen gibt es das Verbot bereits?
An mehr als 30 Stationen deutschlandweit,darunter die Hauptbahnhöfe Bonn,Bremen,Dortmund,Düsseldorf,Frankfurt,Hamburg,Köln und München.
Die Bahn hat nach eigenen Angaben bisher positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht: »In den Modellprojekten konnte gezeigt werden,dass deutlich weniger Müll anfällt und das Verbot auch dazu beiträgt,Gewaltkriminalität,Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss zu verringern,wie zum Beispiel am Hamburger Hauptbahnhof«,teilt der Konzern mit. Dadurch verbessere sich das Sicherheitsgefühl für Reisende und der Reinigungsaufwand gehe zurück.


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Hinweisschild am Münchner Hauptbahnhof: Auch am Bahnsteig ist Trinken verboten
Foto: Sven Hoppe / dpa
Ab wann gilt das Verbot an allen Bahnhöfen?
Bis zum 15. Oktober 2026 soll es schrittweise an 5400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Das Konsumverbot gelte dann im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige,hieß es von der Bahn. In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu,die der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen können dort gelten,wo ihr etwa die Bahnhofsgebäude nicht selbst gehören.
Was passiert bei Verstößen gegen das Verbot?
Bei Verstößen erfolgt nach Angaben der Deutschen Bahn ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall solle ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Kann das Verbot überhaupt konsequent durchgesetzt werden?
Das wird in der Praxis nicht möglich sein. Für die Durchsetzung zuständig ist die DB Sicherheit. Die Bahn müsste dort aber sehr viele neue Mitarbeiter einstellen,um das Verbot flächendeckend kontrollieren zu können. Geplant ist das nicht. Bei den Sicherheitsbehörden ist die Bundespolizei für die Bahnhöfe zuständig,aber auch sie wird nicht einspringen können,Gewerkschaften klagen regelmäßig über Personalengpässe. Die Bundespolizei wird lediglich absehbar bei Konflikten hinzugerufen.
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Gleichzeitig stellt sich die Frage,wie wichtig eine konsequente Durchsetzung ist und ob das Verbot bereits eine ausreichende,abschreckende Wirkung hat. Mit den Entwicklungen an den Stationen,an denen bisher ein Alkoholkonsumverbot gilt,ist die Bahn zufrieden,und auch dort wird nicht flächendeckend scharf kontrolliert.
Wie will die Bahn an Bundesliga-Spieltagen vorgehen?
An Spieltagen der Fußball-Bundesliga sind Zehntausende Fans mit der Bahn unterwegs,viele von ihnen mit Bier oder anderem Alkohol. Das neue Konsumverbot dürfte vor allem an solchen Tagen auf eine harte Probe gestellt werden. Die Bahn kündigt an,dabei nicht allzu rigoros agieren zu wollen. »Um das Alkoholkonsumverbot an den Bahnhöfen durchzusetzen,gehen wir bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen mit Augenmaß vor«,teilte die Deutsche Bahn mit. »Polizei und DB Sicherheit sind im Bahnhof sichtbar präsent und deeskalieren,falls nötig.«
Kommt nun das Alkoholverbot auch in allen Zügen?
Nach Angaben der Bahn ist das in den Fernzügen nicht geplant. In den Bordbistros verkaufe die Bahn selbst alkoholische Getränke. Auch mitgebrachten Alkohol könnten die Fahrgäste an Bord der Züge trinken,»sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden«. Entscheidend sei die gegenseitige Rücksichtnahme.
Im Regionalverkehr gibt es bereits jetzt sehr unterschiedliche Regelungen. Einige Verbünde,etwa in Hamburg,Köln,München oder Nürnberg,untersagen den Alkoholkonsum in den Regionalbahnen generell. Wer eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstelle,könne generell des Zugs verwiesen werden. Auch einige Privatbahnen setzen bereits seit vielen Jahren auf Alkoholkonsumverbote in den Zügen.
fdi/dpa