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Pestizid-Genehmigung ohne Prüfung: Europäisches Gericht verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe

Sep 9, 2026 IDOPRESS

EU-Kommission verlängert Genehmigungen von Pestizidwirkstoffen über Jahre ungeprüft – trotz bekannter Risiken

Musterbeispiel S-Metolachlor nach DUH-Klage nun vor Gericht der Europäischen Union

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Sobald erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen,muss ein Wirkstoff vom Markt verschwinden“

In der Europäischen Union werden regelmäßig hochgiftige Pestizidwirkstoffe ungeprüft genehmigt – trotz nachgewiesener Risiken. Der Grund sind über Jahre und Jahrzehnte verlängerte Genehmigungen,die ungeprüft fortgeschrieben werden können. Einer dieser Wirkstoffe ist S-Metolachlor. Es ist erwiesenermaßen schädlich für das Grundwasser und es gibt Hinweise auf eine krebserregende Wirkung beim Menschen. Der Wirkstoff wurde 2005 erstmals in der EU genehmigt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Genehmigungsdauer wurde zunächst bis zum 31. Juli 2017 verlängert und anschließend ohne weitere Risikoprüfung immer wieder fortgeschrieben,zuletzt bis zum 15. November 2024. Damit blieb S-Metolachlor über Jahre auf dem europäischen Markt,obwohl erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit nachgewiesen wurden. Der problematische Wirkstoff steckte in Pflanzenschutzmitteln der Agrarriesen Bayer und BASF. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen einen Beschluss der EU-Kommission,mit dem der DUH-Antrag auf Überprüfung der letzten Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung vom Mai 2023 zurückgewiesen wurde,Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Diese wird am Donnerstag,den 10. September verhandelt.

Die DUH hält die Praxis der Verlängerungen der Wirkstoffgenehmigungen für unvereinbar mit dem europäischen Pflanzenschutzrecht. Ziel der Klage ist eine Grundsatzentscheidung gegen die wiederholte Verlängerung von Genehmigungen,die dazu führen,dass der ursprüngliche Genehmigungszeitraum erheblich überschritten wird.


Jürgen Resch,Bundesgeschäftsführer der DUH: „Gefährliche Pestizidwirkstoffe dürfen nicht durch immer neue Verlängerungen künstlich am Markt gehalten werden,wenn gleichzeitig ernsthafte Risiken für unser Grundwasser und die Umwelt bekannt sind. Das europäische Pestizidrecht soll Mensch und Natur schützen,nicht Chemiekonzernen durch jahrelanges ‚Auge-Zudrücken‘ Milliardenprofite einbringen. Sobald erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen,muss das Vorsorgeprinzip Vorrang haben und ein Wirkstoff vom Markt verschwinden.“

Hintergrund

Die Nachweise zur Schädlichkeit von S-Metolachlor waren schon vor seiner letzten Verlängerung zahlreich: Bereits im Juni 2022 hatte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) S-Metolachlor aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaft in die Gefahrenkategorie 2 der CLP-Verordnung eingestuft (EG Nr. 1272/2008). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte insbesondere Risiken für das Grundwasser fest,weil Überschreitungen des Trinkwassergrenzwertes in Höhe von 0,1 μg/L im Grundwasser durch Abbauprodukte nicht ausgeschlossen werden können.

S-Metolachlor ist seit dem 23. Januar 2024 EU-weit verboten,die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte durften noch bis zum 23. Juli 2024 ausgebracht werden. Aufgrund der letzten vorläufigen Genehmigungsverlängerung vom Mai 2023 hatte die DUH im Januar 2024 Klage vor dem EuG eingereicht.

Die Verhandlung beginnt morgen in Luxemburg. Eine Entscheidung am Verhandlungstag wird nicht erwartet. Agnes Sauter,die DUH-Bereichsleiterin für Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung,wird vor Ort sein.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)