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Altbau-Sanierung im Filstal: Schallschutz zwischen Denkmal und Wohnkomfort

Sep 30, 2026 IDOPRESS

Zwischen Göppingen,Geislingen und Eislingen prägen die Gebäude aus der Zeit der Gründerzeit,der Zwischenkriegsmoderne oder des Wiederaufbaus aus den 1950er Jahren das Bild. Wer eine dieser Immobilien saniert,hat eine doppelte Aufgabe. Er soll die erhaltenswerte Substanz damit bewahren,gleichzeitig erwarten die Bewohner von heute einen Wohnkomfort,wie ihn die ursprüngliche Bauweise kaum jemals geboten hat. Schallschutz ist im Bestand ein Schwachpunkt,der sich im Alltag unverzüglich bemerkbar macht,wenn aus der Nachbarwohnung Stimmen oder Schritte des Nachbarn aus dem Obergeschoss aus den Decken dringen.

Typische Schwachpunkte im Altbau

Die alten Wohngebäude entstanden zu einer Zeit,als kaum bauakustische Forderungen aufgestellt waren. Die DIN 4109,die in Deutschland den Mindestschallschutz für Hochbauten regelt,existiert in ihrer heutigen Fassung erst seit 1989 und wurde zuletzt 2018 grundlegend überarbeitet. Für Bestandsgebäude gilt sie ohnehin nicht rückwirkend.

Typisch für Altbauten ist eine Vielzahl von Schwachpunkten. Holzbalkendecken übertragen den Trittschall ungedämpft,da die Hohlräume zwischen den Balken in der Regel nur mit Sand,Schlacke oder Lehmschüttung gefüllt sind. Innenwände aus einfachem Ziegelmauerwerk oder verputztem Fachwerk erreichen dann häufig nur bewertete Schalldämm-Maße von 35 bis 42 dB,während die DIN 4109 für Wohnungstrennwände im Neubau 53 dB vorschreibt. Auch Türen,Rollladenkästen und undichte Anschlussfugen bilden akustische Nebenwege und mindern den tatsächlich erreichbaren Schallschutz.

Rechtlicher Rahmen bei denkmalgeschützten Objekten

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz,ist in BaWü das Denkmalschutzgesetz einzuhalten. Jede Änderung an der Substanz,insbesondere der Fassade,bedarf der Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Im Landkreis Göppingen ist dies das Landratsamt. Außendämmungen sind bei erhaltenswerten Fassaden meist nicht möglich,so bleibt der Sanierung nur der Weg über die Maßnahmen im Inneren. Für den Schallschutz heißt das konkret: Verbesserungen werden fast ausschließlich über Innenmaßnahmen möglich sein. In ihrer Richtlinie 4100 nennt die VDI drei Schallschutzstufen,die über den gesetzlichen Mindestschutz hinausgehen und die sich zur planerischen Zielgröße in Sanierungsprojekten anbieten. Schallschutzstufe II ist schon komfortabel,Stufe III entspricht gehobenem Wohnkomfort mit deutlich verminderter Hörbarkeit der Sprache aus Nachbarräumen.

Innenmaßnahmen an Wänden

Vorsatzschalen aus Gipskarton auf entkoppelter Metallunterkonstruktion,gefüllt mit Mineralwolle,verbessern das bewertete Schalldämm-Maß bestehender Wände um 10 bis 15 Dezibel. Nachteilig ist der dadurch entstehende Raumverlust,denn solche Konstruktionen mit Dämmung bauen schnell acht bis zwölf Zentimeter auf.

Wo dieser Platz fehlt,kommen dünnere Wandabsorber und Akustikpaneele in Frage. Sie wirken zwar nicht auf die Wandkonstruktion selbst dämpfend,jedoch auf die Nachhallzeit im Raum,reduzieren die Reflexionen und verbessern somit die gefühlte akustische Qualität. Für Räume,in denen konzentriert gearbeitet wird,etwa im Homeoffice,sind Schallschutzplatten für die Wand eine übliche Ergänzung zu konstruktiven Maßnahmen. Sie sind reversibel montierbar,was in denkmalgeschützten Innenräumen ein wichtiges Kriterium ist,wenn die ursprüngliche Wandoberfläche nicht dauerhaft verändert werden darf.

Decken und Böden

Bei Holzbalkendecken zeigt eine schwimmend verlegte Trockenestrichkonstruktion mit Trittschalldämmung deutliche Wirkung. Der Norm-Trittschallpegel verbessert sich je nach Aufbau um 15 bis 25 Dezibel. Kombiniert mit einer abgehängten Unterdecke im darunterliegenden Raum lassen sich Werte erreichen,die dem neuen Neubaustandard nahe kommen.

Wichtig bleibt die konsequente Entkopplung. Jede starre Verbindung zwischen den Bauteilen,jede durchgehende Schraube oder jeder Mörtelkontakt zwischen Unterdecke und Träger wird zur Schallbrücke und mindert die Wirkung der gesamten Konstruktion.

Planung mit Fachbetrieben

Eine sinnvolle Sanierung beginnt mit einer bauakustischen Bestandsaufnahme. Messungen geben belastbare Ausgangswerte und zeigen,an welchen Bauteilen der größte Hebel liegt. Fachplaner für Bauphysik oder qualifizierte Energieberater mit Zusatzqualifikation Akustik führen durch den Prozess und stimmen die Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde ab. So entstehen Konzepte,die Wohnkomfort schaffen,ohne den historischen Charakter der Filstal-Immobilien zu berühren.

PM