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Bundesfinanzminister Klingbeil: Steuerzahlende entlasten – aber woher das Geld nehmen?
Foto: Andreas Gora / IMAGO
Die schwarz-rote Koalition ringt derzeit um eine Reform der Einkommensteuer. Was die Sache so schwierig macht: Spürbare Entlastungen für einen Großteil der Einkommen würden die Steuereinnahmen des Staates um zweistellige Milliardenbeträge im Jahr senken. Das bestätigt eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. In der Folge würden sich demnach die Haushaltslöcher von Bund,Ländern und Gemeinden noch weiter vergrößern.
Bei einem Treffen des Koalitionsausschusses am Mittwoch wollen die Spitzen von SPD und Union auch über eine Einkommensteuerreform diskutieren. Im Koalitionsvertrag hatten die Parteien vereinbart,»kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten«.
Das IMK untersuchte für die Studie sechs verschiedene Reformoptionen. Die höchsten Mindereinnahmen gäbe es laut Studie bei einer Variante,die den sogenannten Mittelstandsbauch entfernen würde. Als Mittelstandsbauch wird das schnelle Ansteigen des Steuertarifs bei kleineren und mittleren Einkommen bezeichnet. Die Folge wären demnach jährliche Mindereinnahmen von gut 33 Milliarden Euro,selbst wenn im Gegenzug der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent um drei Prozentpunkte angehoben würde.
Diese beiden Varianten würden jemanden mit einem mittleren Vollzeiteinkommen allerdings um weniger als 20 Euro im Monat entlasten. Das IMK hält deshalb als Fazit seiner Analyse fest: »Die Ziele einer spürbaren Entlastung für breite Einkommensschichten und geringer Mindereinnahmen sind kaum miteinander vereinbar.«
»Die Bundesregierung sollte sich daher von Illusionen einer großen Einkommensteuerreform verabschieden«,fordert Studienautorin Katja Rietzler. Sie sollte stattdessen erwägen,»die Entlastungen auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum beim Grundfreibetrag und bei Kinderfreibetrag beziehungsweise Kindergeld zu beschränken«. Auch dafür müssten in den öffentlichen Haushalten schon mehrere Milliarden Euro jährlich bereitgestellt werden.
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Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 12.348 Euro. Wer weniger verdient,muss keine Einkommensteuer zahlen. Pro Kind können zudem aktuell 3414 Euro pro Elternteil als Freibetrag bei der Steuer angerechnet werden.
Medienberichten zufolge hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zwei mögliche Varianten für eine Reform der Einkommensteuer vorgelegt. Bei beiden würde demnach der Spitzensteuersatz erst ab einem deutlich höheren Jahreseinkommen als bisher greifen. Aktuell wird er ab rund 70.000 Euro fällig.
Zur Gegenfinanzierung will Klingbeil den Reichensteuersatz erhöhen. Dieser liegt derzeit bei 45 Prozent und wird für Alleinstehende ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 280.000 Euro fällig.
fdi/AFP